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Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Patienten und unsere Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach persönlich an!

Zahn- und Kieferfehlstellungen

Grundsätzlich gilt, dass die Therapie bei Kindern und Jugendlichen in der Regel schneller als bei Erwachsenen verläuft, da das Gebiss noch nicht ausgewachsen ist. Eine Einschätzung über die Behandlungsdauer können wir aber immer nur individuell treffen, da sie von der vorliegenden Fehlstellung abhängig ist. Die voraussichtliche Dauer können wir Ihnen meist nach der Erstuntersuchung nennen.

Wie schnell die Fehlstellung korrigiert werden kann, hängt darüber hinaus von der Mitarbeit (der „Compliance“) des Patienten ab. Beispielsweise ist es bei Kindern unbedingt notwendig, dass sie die herausnehmbare Zahnspange ausreichend lange tragen. Darüber hinaus spielt die Mundhygiene eine große Rolle für das spätere Behandlungsergebnis.

Dies hängt von der Diagnose ab. Beispielsweise ist bei einem gravierenden Platzmangel manchmal eine Zahnentfernung notwendig, um die Zähne in den Kieferbogen einordnen zu können. Durch moderne Verfahren können wir heute allerdings auch bei schwierigen Platzverhältnissen vielfach auf eine Zahnentfernung verzichten.

Falls Zähne dennoch entfernt werden müssen, betrifft dies in der Regel die vorderen Backenzähne im Ober- und Unterkiefer, die so genannten Prämolaren. Durch entsprechende festsitzende Apparaturen werden die Zähne während der anschließenden Behandlung gerade gerückt und die Lücken geschlossen.

Der günstigste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Therapie ist das Kindes- und Jugendalter ab dem späten Zahnwechsel. Zahnfehlstellungen können meist noch problemlos im Erwachsenenalter korrigiert werden. Dazu werden ähnliche Zahnspangen wie im Kindesalter verwendet, wobei allerdings in erster Linie unauffällige Therapiegeräte (Lingualtechnik, Aligner) zum Einsatz kommen.

Kieferfehlstellungen können bei Erwachsenen nicht mehr alleine kieferorthopädisch korrigiert werden, da der Kieferknochen bereits ausgewachsen ist. Für diese Art der Korrektur ist ein zusätzlicher kieferchirurgischer Eingriff notwendig.

Eine kieferorthopädische Therapie ist empfehlenswert, wenn Zahn- oder Kieferfehlstellungen zu Beeinträchtigungen der Kau- bzw. Schluckfunktion führen oder die Gesundheit von Zähnen, Kiefergelenken oder des Zahnhalteapparates gefährdet ist. Auch ästhetische Einschränkungen können der Grund für eine kieferorthopädische Behandlung sein.

Ästhetik
Gerade und schöne Zähne bilden die Basis für ein sympathisches Lächeln. Eine kieferorthopädische Behandlung kann in der Regel unschöne Fehlstellungen beheben und neues Selbstbewusstsein verleihen.

Funktion
Vor allem bei funktionalen Beeinträchtigungen ist eine kieferorthopädische Behandlung oftmals notwendig und empfehlenswert. So kann eine Zahnfehlstellung speziell bei Kindern Sprachentwicklungsstörungen wie z.B. Lispeln hervorrufen, die in vielen Fällen durch die Kieferorthopädie behoben werden können.

Zahngesundheit
Zahnfehlstellungen können die Reinigung der Zahnzwischenräume deutlich erschweren, beispielsweise wenn mehrere Zähne übereinanderliegen oder sehr große Lücken zwischen einzelnen Zähnen bestehen. Daher kann eine Korrektur der Fehlstellung auch die allgemeine Zahngesundheit positiv beeinflussen.

Schutz vor Kiefergelenksproblemen
Eine kieferorthopädische Behandlung kann bei einer sogenannten Craniomandibulären Dysfunktion (kurz CMD) oftmals Abhilfe schaffen. Durch entsprechende Schienen oder operative Eingriffe wird das Zusammenspiel von Kiefermuskulatur und -gelenken optimiert – Symptome wie Kieferknacken, Zähneknirschen oder Schmerzen durch Verspannungen können in der Regel verringert werden.

Vorbereitung zur weiterführenden Behandlung
Unter Umständen ist eine kieferorthopädische Behandlung im Vorfeld einer Versorgung mit Implantaten oder Zahnersatz notwendig. Das gilt, wenn für den zukünftigen Zahnersatz nicht ausreichend Platz vorhanden ist oder die Nachbarzähne begradigt werden müssen, um später als Pfeilerzähne zu dienen.

Etwa die Hälfte aller Zahn- oder Kieferfehlstellungen sind in der Tat auf die Vererbung zurückzuführen. Besonders die Form und Größe des Unterkiefers wird durch Veranlagung festgelegt und kann Fehlstellungen wie Überbiss, Zahnlücken oder einen Engstand der Zähne begünstigen.

Vererbbare Fehlstellungen, wie etwa ein starker Überbiss, können leider nicht verhindert werden. Sie können lediglich behandelt werden, sobald sie in Erscheinung treten. Auch ein früher Verlust der Milchzähne kann Fehlstellungen zur Folge haben. Ein Großteil der Fehlstellungen basiert jedoch auf sogenannten Habits, also schlechten Angewohnheiten wie beispielsweise intensivem Daumenlutschen oder Schnullern nach dem 3. Lebensjahr. Die Angewohnheiten müssen unbedingt frühzeitig abgelegt werden, um einer Fehlstellung vorbeugen zu können.

Für eine erste unverbindliche Einschätzung kann es sinnvoll sein, Ihr Kind bereits im Alter von vier bis sechs Jahren einem Kieferorthopäden vorzustellen. Auch wenn eine Behandlung in diesem Alter eher selten ist, können Fehlstellungen so oftmals frühzeitig erkannt werden. In den meisten Fällen beginnt eine kieferorthopädische Behandlung mit dem Durchbruch der bleibenden Zähne. Dabei wird das noch natürlich vorhandene Wachstum des Patienten ausgenutzt.

Intensives Daumenlutschen oder Schnullern kann erhebliche Beeinträchtigungen der späteren Zahnstellung und Kieferfunktion mit sich bringen. Spätestens nach dem dritten Lebensjahr sollten die schlechten Angewohnheiten abgelegt werden, um einen „offenen Biss“ und damit verbundene Sprachstörungen zu vermeiden.

Zahnspangen

Während einer kieferorthopädischen Behandlung sollte auf eine sehr sorgfältige Mundhygiene geachtet werden. Bei festsitzenden Apparaturen beispielsweise sind die Außenflächen der Zähne durch die aufgeklebten Brackets nur schwer zu erreichen und müssen besonders gründlich gereinigt werden. Es ist empfehlenswert, Zahnseide oder Interdentalbürsten zur gezielteren Reinigung zu benutzen. Führen Sie außerdem den Zähnen mehr Fluorid zu, zum Beispiel durch zusätzliche Fluoridgels.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie genau achten müssen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns natürlich jederzeit darauf ansprechen. In unserer Praxis bieten wir darüber hinaus ergänzende Prophylaxemaßnahmen an, um die Zähne bestmöglich zu schützen.

Normalerweise führt das Tragen einer festsitzenden Zahnspange nicht zu Schmerzen. Lediglich in den Tagen direkt nach der Anpassung kann es zu leichten Beschwerden kommen, da die Zähne anfangen, sich zu „bewegen“.

Im weiteren Verlauf der Behandlung wird die Apparatur häufig nachgestellt, was kurzzeitig einen Druck auf die Zähne ausübt und zu einem unangenehmen Gefühl führen kann. Dieses verschwindet in der Regel nach wenigen Tagen wieder und sollte Sie nicht beunruhigen.

Bitte kommen Sie zu uns, wenn die Schmerzen wider Erwarten anhalten sollten oder stärker werden.

Grundsätzlich muss die Ernährung nicht umgestellt werden. Allerdings sollten harte Speisen wie Nüsse, Äpfel, Karotten oder Brote mit sehr harter Rinde vorsichtig verzehrt werden, damit sich keine Brackets ablösen oder der Behandlungsdraht der Apparatur nicht verbogen wird. Auf Karamellbonbons und anderen klebrige Lebensmittel sollten Sie besser verzichten. Sie können sich an der Zahnspange festsetzen und sind schwer wieder zu entfernen.

Das ist selten, denn grundsätzlich achten wir darauf, dass alle verwendeten Materialien gut verträglich sind. Bitte teilen Sie uns aber vor der Behandlung mit, ob Sie bzw. Ihr Kind an einer bestimmten Allergie leiden. Wir wählen die Materialien entsprechend aus.

Das ist bei fachgerecht angebrachten Brackets nicht der Fall. Bei den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in der Praxis überprüfen wir den Sitz der festen Zahnspange. Falls sich ein Bracket gelockert hat, tauschen wir es aus.

Allerdings kann es um die Brackets zu Entkalkungen und Karies kommen. Denn diese Stellen lassen sich nur mit einer gründlichen Zahnpflege ausreichend reinigen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Zähneputzen achten sollten und bieten Ihnen ergänzende Prophylaxemaßnahmen in unserer Praxis an.

Die Zielsetzungen der Therapien bei herausnehmbaren und festen Klammern sind unterschiedlich und die Behandlung auf jeden Patienten individuell ausgerichtet. Beide Zahnspangenarten können sich gegenseitig nicht ersetzen, aber durchaus ergänzen.

Herausnehmbare Zahnspangen finden in der Regel in einem frühen Alter Anwendung, da sie meist benutzt werden, um den Ober- und Unterkiefer zu dehnen bzw. zu verbreitern. So wird den Backenzähnen Platz geschaffen oder die Größe von Ober- und Unterkiefer angeglichen.

Festsitzende Zahnspangen wirken ständig auf Kiefer und Zähne ein. Die Brackets übertragen die notwendigen Kräfte gezielt auf die Zähne und schieben sie nach und nach in die gewünschte Position. Dabei können auch die Zahnwurzeln in die richtige Lage gebracht werden, z. B. in den Kiefer hineinbewegt werden.

Ist nicht ausreichend Platz für die bleibenden Zähne vorhanden, kann eine kieferorthopädische Frühbehandlung sinnvoll sein. Eine solche Frühbehandlung beginnt schon im Milchgebiss, also wenn das Kind zwischen drei und sechs Jahren alt ist. Im Milchzahngebiss kommen vor allem Prophylaxegeräte wie Lückenhalter oder Mundvorhofplatte zum Einsatz.

Mit der sogenannten Lingualtechnik (innenliegende Brackets) gibt es heute eine fast unsichtbare Alternative zur klassischen Zahnspange. In vielen Fällen lässt sich die Korrektur somit optimal in den Alltag integrieren und bleibt z.B. in der Schule oder im Berufsleben nahezu unbemerkt.

Im Normalfall können Blasinstrumente auch mit einer Zahnspange gespielt werden. Vor allem mit einem herausnehmbaren Gerät steht dem Spielen nichts im Wege: Es kann während des Übens oder bei einem Konzert einfach in die Aufbewahrungsdose gelegt werden.

Bei festen Zahnspangen ist manchmal eine kurze Eingewöhnungsphase nötig, in der sich die Mundmuskulatur den neuen Gegebenheiten anpasst. Wird in dieser Phase ausreichend geübt, können die Schwierigkeiten jedoch schnell überwunden werden.

Da die Brackets und Drähte einen größeren Abschnitt der Zahnoberfläche bedecken, kann die Zahnpflege unter Umständen erschwert werden und somit mehr Zeit in Anspruch nehmen. Zu den wichtigsten Schritten bei der täglichen Pflege der Zähne und Zahnspange zählen:

  • gründliches Ausspülen, um grobe Speisereste zu entfernen
  • intensives Zähneputzen für mindestens zweimal fünf Minuten täglich. Hierbei muss vor allem auch der Bereich unterhalb der Metallbögen sowie rund um die Brackets gereinigt werden. Kauflächen und Zahnrückseiten können im Normalfall wie üblich geputzt werden.
  • die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Interdentalbürstchen oder spezieller Zahnseide

Erhaltung (Retention)

Zähne haben allgemein die Neigung, sich in Richtung der ursprünglichen Position zurückzubewegen. Zur dauerhaften Stabilisierung des Behandlungsergebnisses sind daher Retentionsgeräte sinnvoll.

Es gibt unterschiedliche Arten von Retentionsgeräten: Herausnehmbare Haltezahnspangen oder Lingualretainer (dünne zahnmedizinische Drähte, die auf der Rückseite der Frontzähne befestigt werden). Beide erhalten die korrigierte Zahnstellung nach der kieferorthopädischen Behandlung.

Ohne diese Geräte verschieben sich die Zähne häufig wieder – insbesondere, wenn eine umfangreiche Therapie notwendig war. Denn es kann einige Jahre dauern, bis sich die korrigierte Zahnstellung stabilisiert hat. Bei Erwachsenen ist es sinnvoll, einen Lingualretainer dauerhaft einzufügen.

Die Dauer einer Behandlung mit Retentionsgeräten hängt von dem Alter des Patienten sowie der korrigierten Zahnfehlstellung ab. Sie kann daher von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren reichen. In einigen Fällen sollte das Retentionsgerät sogar ein Leben lang getragen werden.

Um den langfristigen Behandlungserfolg zu stabilisieren, sollten Retentionsgeräte auch von Erwachsenen getragen werden. Auch hier gibt es jedoch unauffällige Möglichkeiten wie beispielsweise einen Lingualretainer, also einen dünnen Draht für die Innenseite der Frontzähne.

Selbstligierende Brackets

Selbstligierende Brackets bestehen aus Keramik oder Metall und enthalten einen integrierten Verschluss, in die der kieferorthopädische Bogen einfach eingehängt wird. Sie kommen ohne Verbindungselemente (Ligaturen) wie Gummis oder Drähte aus. Dadurch sind die aufgewendeten Kräfte oftmals geringer als bei herkömmlichen Brackets.

Vor allem in puncto Größe bringen selbstligierende Brackets erhebliche Vorteile mit sich: Sie sind etwas kleiner als herkömmliche Brackets und bedecken daher einen geringeren Bereich der Zahnoberfläche. So wird die Zahnpflege erheblich erleichtert. Zudem ist der Behandlungsdraht flexibler als die herkömmlichen Bögen.

Auch für Erwachsene ist eine Behandlung mit selbstligierenden Brackets meist gut geeignet. Da diese Bracketform geringere Reibungsverluste beinhaltet, kann die Behandlung so in einigen Fällen beschleunigt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behandlung durch selbstligierende Brackets beschleunigt werden, da sie mit geringeren Reibungsverlusten einhergehen. Die jeweilige Behandlungszeit ist jedoch von den individuellen Voraussetzungen des Patienten abhängig und kann somit nicht genau vorhergesagt werden.

Durchsichtige Zahnschienen (Aligner)

Aligner, durchsichtige Zahnschienen aus einem robusten Kunststoff, sind nicht für jeden Patienten und jede Zahnfehlstellung geeignet. Denn in der Regel können nur leichtere bis mittlere Zahnfehlstellungen mit ihnen behandelt werden.

Ob Aligner für Sie eine mögliche Methode darstellen, klären wir im Vorfeld einer kieferorthopädischen Therapie. In manchen Fällen ist es sinnvoll oder sogar notwendig, Aligner in Kombination mit herkömmlichen kieferorthopädischen Apparaturen zu verwenden. Dies entscheiden wir grundsätzlich anhand Ihrer individuellen Voraussetzungen.

Aligner (transparente Zahnschienen) sind besonders bei Erwachsenen sehr beliebt, da sie eine unauffällige Form der Zahnkorrektur sind. Die Behandlung mit transparenten Zahnschienen ist aber auch bei Jugendlichen (circa ab dem zwölften Lebensjahr) möglich. Meist kann hier noch das natürliche Kieferwachstum genutzt werden.

Für Kinder kommt eine Behandlung mit Alignern nur dann infrage, wenn keine Milchzähne mehr vorhanden sind.

Wie lange Sie eine einzelne Behandlungsschiene tragen bzw. wann sie zum nächsten Aligner übergehen sollten, hängt von der zu korrigierenden Zahnfehlstellung sowie dem verwendeten Aligner-System ab. Bei den meisten Systemen wird der Aligner etwa nach zwei bis drei Wochen durch die Folgeschiene ausgetauscht.

Wir empfehlen regelmäßige Kontrolltermine in unserer Praxis, damit wir uns von dem Behandlungsfortschritt überzeugen und Ihnen direkt mitteilen können, wenn Sie die Schiene wechseln sollten.

Damit Aligner die Zähne effektiv bewegen können, ist eine ausreichende Tragedauer unerlässlich. Die Aligner sollten mindestens 18, im Idealfall jedoch etwa 22 Stunden täglich getragen werden. Generell lässt sich sagen: Je länger die Tragedauer, desto kürzer die gesamte Behandlung!

Für eine möglichst effektive Zahnkorrektur sollten die Aligner etwa 22 Stunden pro Tag, also auch während der Nacht, getragen werden. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase werden Sie die Zahnschienen beim Schlafen kaum noch bemerken.

Tatsächlich sind Aligner für eine Vielzahl von Fehlstellungen (z.B. leichte Engstände, Zahnlücken, leicht gekippte oder verdrehte Frontzähne) geeignet. Gravierende Fehlstellungen lassen sich jedoch in der Regel nicht mit den Zahnschienen beheben. Wir beraten Sie gerne, ob eine Behandlung mit Alignern in Ihrer konkreten Situation möglich und sinnvoll ist.

Wenn Sie die durchsichtigen Zahnschienen tragen, können Sie problemlos Mineralwasser trinken. Auf Getränke, die Zucker oder Säuren enthalten, sollten Sie jedoch verzichten. Falls Sie also z. B. Milch, Fruchtsäfte oder ein Glas Rotwein trinken möchten, sollten Sie die Zahnschienen herausnehmen und erst nach dem Zähneputzen wieder einsetzen. Bitte nehmen Sie die Zahnschienen zum Essen heraus. Bevor Sie sie wieder einsetzen, müssen Sie die Zähne reinigen. Denn sonst könnten sich Essensreste in den Zahnschienen festsetzen.

Bei guter und gründlicher Pflege können Verfärbungen der Zahnschienen in den meisten Fällen verhindert werden. Während Sie den Aligner tragen, sollten Sie jedoch auf bestimmte stark färbende Lebensmittel (z.B. Kaffee oder Rotwein) sowie auf Nikotin verzichten.

Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Ausprägung der Fehlstellung. Dazu beraten wir Sie individuell. Im Schnitt ist die Korrektur nach etwa neun bis 15 Monaten abgeschlossen.

Im Normalfall führt das Tragen von Alignern nicht zu Schmerzen. In den ersten Tagen der Behandlung sowie nach dem Einsetzen der Folgeschiene kann es einem leichten Druckgefühl kommen. Dies bedeutet, dass ausreichend Druck auf die Zähne ausgeübt wird und sich diese „bewegen“ können. Das Druckgefühl verschwindet in der Regel nach wenigen Tagen wieder.

Die Kosten einer Alignerbehandlung lassen sich nicht pauschal benennen. Sie können von Patient zu Patient variieren, da sie von dem verwendeten Aligner-System, der zu korrigierenden Fehlstellung, der Dauer und dem Aufwand der Behandlung abhängig sind.

Gerne erstellen wir Ihnen im Vorfeld der Behandlung einen individuellen Kostenvoranschlag.

Auch wenn die Behandlung mit Alignern eine moderne und effektive Form der Zahnfehlstellungskorrektur darstellt, müssen die Kosten leider fast immer vom Patienten selbst getragen werden.

Bitte erfragen Sie Details zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer privaten Krankenversicherung.

Kiefergelenkdiagnostik

Kieferknacken sowie Kieferschmerzen oder Verspannungen im Kopf- und Nackenbereich können Symptome einer sogenannten „Craniomandibulären Dysfunktion“ (CMD) sein. Ihr Kieferorthopäde oder Zahnarzt kann mithilfe moderner Diagnostikverfahren abklären, ob eine CMD vorliegt und wenn ja, wie man sie am besten beheben kann.

Die Funktionsdiagnostik dient dazu, eine fehlerhafte Funktion des Kausystems aufzudecken und deren Einfluss auf die gesamte Körperhaltung zu untersuchen. Um abzuklären, ob beispielsweise eine Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) vorliegt, eignen sich verschiedene Diagnoseverfahren. Innerhalb dieser wird z.B. der Kiefer auf Veränderungen abgetastet oder auf Knackgeräusche untersucht.

Kosten

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten einer „ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen“ kieferorthopädischen Behandlung. Dafür muss die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnen und eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung des Schweregrads KIG 3, 4 und 5 (kieferorthopädisches Indikationssystem − KIG) vorliegen.

Zunächst müssen 20 Prozent (ab dem zweiten Kind zehn Prozent) der Kosten selbst getragen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.

Erwachsene müssen ihre Kosten generell selbst tragen – einzige Ausnahme ist die medizinische Notwendigkeit einer Umstellungsosteotomie (chirurgische Korrektur der Kieferstellung).

Die Erstattung der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Tarif bzw. den geltenden Beihilfebestimmungen. Bitte lassen Sie sich beraten, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt.

Ob die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Patienten ab. In der Regel sind jedoch die folgenden drei Kriterien entscheidend für die Kostenübernahme:

  • Alter des Patienten
  • Medizinische Notwendigkeit der Behandlung
  • Behandlungsform

So gelten beispielsweise Behandlungen von Personen über 18 Jahren in der Regel als reine private Zusatzleistung.

Ob die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von privaten Krankenversicherungen übernommen werden, hängt vor allem von der Wahl des Anbieters und des Tarifs ab. Oftmals müssen bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise ein gewisser Schweregrad der Fehlstellung, gegeben sein, damit die private Krankenversicherung die Kosten erstattet. Bitte lassen Sie sich beraten, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt.

Eine Zahnzusatzversicherung kann vor allem sinnvoll sein, wenn die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung voraussichtlich nicht von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung übernommen werden. Allerdings muss die Zusatzversicherung dazu schon im Vorfeld bestehen – hat ein Kieferorthopäde die Fehlstellung bereits diagnostiziert, kann ein Neuvertrag meist nur zu deutlich schlechteren Konditionen geschlossen werden. Einige Zusatzversicherungen lehnen einen Neuvertrag dann sogar komplett ab.